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Häufige Fragen


Hinweisgeberschutzgesetz

Wie schnell muss eine interne Meldestelle für Whistleblower im Unternehmen implementiert werden?

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen die interne Meldestelle bereits einrichten. Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden haben eine Frist bis voraussichtlich zum 17. Dezember 2023. Der deutsche Gesetzgeber bereitet die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht momentan vor. Genaue Informationen werden im Oktober 2022 erwartet. Wir informieren Sie bereits jetzt gern zum Thema und über unsere smarte Lösung. Einen Startzeitpunkt bis zum Inkrafttreten des Gesezes können Sie dann frei wählen.

Welche Anforderungen muss das Meldesystem erfüllen?

> Das Unternehmen muss ein allgemein zugängliches kostenloses Hinweisgebersystem installieren.
> Die Kommunikation muss vertraulich und anonym erfolgen.
> Rückmeldung an Hinweisgebende sind zu gewährleisten, Fristen in der Fallbearbeitung zu beachten
> Die manipulationsfreie Falldokumentation muss gewährleistet sein
> Fallerfassung muss forensisch erfolgen können
> Eine Plausibilitätsprüfung und sich ergebende Maßnahmen sind umzusetzen
> Bei rechtlich relevanten Fällen ist ein juristisches Aufarbeitung empfohlen

Kann man das Meldesystem outsourcen?

Die Verantwortung für die Implementierung eines Meldesystems und der Fallbearbeitung liegt bei der Geschäftsleitung. Die Umsetzung und der Betrieb einer Meldestelle kann jedoch durch externe Partner wie ComplianceXpert 24 gewährleistet werden. Dies hat den Vorteil der Kostenreduktion, Richtlinienkonformität und ggf. Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage. Routinierte Experten für Recht, IT und Compliance-Prozesse stehen Ihnen so zur Seite.

Welche Konsequenzen hat eine Missachtung der Whistleblower-Richtlinie?

Bei Missachtung droht ein Bussgeld aber auch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Hinweisgebern, Reputationsschäden oder sogar finanzielle Schäden. Die frühzeitige Offenlegung von gesetzlichen Verstössen beispielsweise gegen das Aktien-, Kartell- oder Korruptionsrecht schützt Ihr Unternehmen vor Ermittlungsverfahren, kostspieligen Rechtsverfahren und Strafen.