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Lieferketten-
sorgfaltspflichtengesetz


Das Inkrafttreten des deutschen Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz Lieferkettengesetz, hat erhebliche Auswirkungen auch auf Unternehmen in Ländern wie Österreich und die Schweiz, da verbindliche Maßnahmen vorgesehen sind, die nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch seine Zulieferer betreffen, welche von Unternehmen selbst zu überwachen sind.  

Hauptziel des Lieferkettengesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Man möchte damit grundlegende Menschenrechtsstandards global implementieren. Dazu gehören Ziele, wie z. B. das Verbot von Kinderarbeit oder Zwangs- bzw. Sklavenarbeit, dass Arbeitnehmer entlang der Lieferketten die Möglichkeiten haben, sich „gewerkschaftlich“ zu organisieren. Das Gesetz umfasst auch in gewissem Maße, den Umweltschutz und zwar immer dann, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Doch dies ist erst der erste Schritt in die neue Welt der Lieferketten-Compliance. Der zweite nähert sich mit großen Schritten in Form der „Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937“.  

Die Richtlinie der EU unterscheidet sich in 4 wesentlichen Punkten:  

Erweiterter Anwendungskreis: Sie berücksichtigt nicht nur die Anzahl der Mitarbeiter sondern auch den jährlichen Umsatz.

Konkrete Verpflichtung der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstände): Bspw. die Einrichtung und Beaufsichtigung der Umsetzung der Sorgfaltspflichtprozesse und die Integration der Sorgfaltspflicht in die Unternehmensstrategie. Darüber hinaus muss die Geschäftsleitung bei der Erfüllung ihrer Pflicht, die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Menschenrechte, den Klimawandel und die Umwelt berücksichtigen.

Klimaschutzplan: Unternehmen müssen einen Klimaschutzplan erstellen um sicherzustellen, dass das 1,5-Prozent-Ziel des Pariser Klimaabkommens eingehalten werden kann.

Der signifikante Unterschied liegt jedoch in der zivilrechtliche Haftung der Unternehmen, denen bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten Schadensersatzansprüche drohen.  

Das deutsche Lieferkettengesetz hat direkte Bedeutung für Unternehmen, welche ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz, satzungsgemäßen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben und mehr als 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. Die Arbeitnehmergrenze senkt sich ab 01.01.2024 auf 1.000 Arbeitnehmer in Deutschland ab.  

Die betroffenen Unternehmen müssen ein Beschwerdeverfahren etablieren und sind zur Dokumentation und jährlichen Berichterstattung verpflichtet. Die Sorgfaltspflichten sehen unter anderem vor:  

Die Verankerung von Strukturen für ein wirksames Risikomanagement
Eine Risikoanalyse
Das Vorsehen von Präventionsmaßnahmen
Das Schaffen von Abhilfemassnahmen
Die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (geht meist einher mit der Einrichtung eines Whistleblowing-Systems)
Die Dokumentationspflicht und jährliche Berichterstattung    

Wir helfen Ihnen gerne!

ComplianceXperts arbeitet mit ausgewählten Partnern und bietet ihnen für das Nachhaltigkeitsmanagement in der Lieferkette die richtigen Lösungen, die jetzt die EU-Richtlinien erfüllen und in denen sich die Sorgfaltspflichten gesamtheitlich abbilden lassen.  
Damit unterstützen wir Sie dabei, Risiken in der Lieferkette proaktiv zu identifizieren, das Schadensausmaß zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Versorgung sichern, Compliance einhalten und die Marke schützen!